Fünf Phasen, von der ersten Frage bis zur Veränderung im Alltag.

Vorgehen

Jede Zusammenarbeit folgt demselben Ablauf. Wie viel davon Ihr Auftrag umfasst, richtet sich nach der Ausgangslage: Die ersten Phasen können für sich stehen und verpflichten zu nichts Weiterem. Für jede Phase ist klar, was wir tun, was wir von Ihnen brauchen und was am Ende vorliegt.

Arbeitssituation von oben: Notizen und ein Prozessdiagramm auf dem Tablet (Szene und Hintergrund KI-bearbeitet)

Auf Grundlage eigener Aufnahmen, Szene und Hintergrund KI-bearbeitet.

Fünf Phasen, drei Schritte.

Ablauf

Die Phasen eins und zwei machen die Arbeit lesbar. Phase drei ordnet und entscheidet. Die Phasen vier und fünf verankern die Veränderung im Alltag.

01 · Ausgangslage klären

Anlass, Ziel und Betrachtungsbereich vereinbaren

Wir klären mit Ihnen, welcher Vorgang oder Bereich betrachtet wird, welche Entscheidung am Ende ansteht und wer beteiligt ist. Sachverhalte, über die bisher nicht gesprochen wurde, gehören hierher; wir muten die entscheidenden Fragen zu, an konkreten Fällen.

Ihre Mitwirkung: Geschäftsführung und die Verantwortlichen des Bereichs, wenige Gespräche.
Ergebnis: Ein klarer Untersuchungsauftrag mit Umfang und Grenzen.

02 · Prozesse lesbar machen

Leistungen, Zeitbedarf und verfügbare Kapazität erfassen

Welche Vorgänge gibt es, wer arbeitet daran, wie lange, wie oft? Standardfälle und aufwendige Varianten werden unterschieden, Nacharbeit und Wartezeiten sichtbar gemacht. Wo Zahlen fehlen, arbeiten wir mit begründeten Schätzungen der Beteiligten.

Ihre Mitwirkung: Die Mitarbeitenden, die die Arbeit machen; vorhandene Daten aus Zeiterfassung, Auftragssystem oder Kostenrechnung, soweit es sie gibt.
Ergebnis: Eine nachvollziehbare wirtschaftliche Sicht mit erkennbaren Annahmen.

03 · Ursachen und Prioritäten klären

Kosten und Kapazitätsbedarf bewerten und Optionen abwägen

Was kostet ein Vorgang mit seinen Sonderfällen im Jahr? Woran liegt es? Was würde eine Veränderung bringen und was kostet sie? Wir bewerten mit Ihnen Optionen, ob organisatorisch oder technisch, und legen fest, wer künftig was verantwortet, entscheidet und vertritt. Wo die Interessen der Beteiligten auseinandergehen, klären wir das mit ihnen, bevor etwas umgebaut wird.

Ihre Mitwirkung: Geschäftsführung und Bereichsverantwortliche entscheiden; wir bereiten vor.
Ergebnis: Vereinbarte Maßnahmen und Zuständigkeiten.

04 · Veränderungen umsetzen

Neue Abläufe und Verantwortlichkeiten erproben

Die vereinbarten Änderungen werden im Tagesgeschäft eingeführt und erprobt: geänderte Übergaben, neue Zuständigkeiten, angepasste Entscheidungsregeln. Wir begleiten die Beteiligten dabei und passen nach, wo der Alltag anderes zeigt als der Plan.

Ihre Mitwirkung: Die betroffenen Bereiche arbeiten nach den neuen Regeln; die Führung hält sie durch.
Ergebnis: Im Alltag getestete Änderungen.

05 · Veränderungen verankern

Wirkung auf Kapazität, Kosten und Zusammenarbeit prüfen

Wir prüfen mit Ihnen, wie sich die Veränderungen auf Zeitbedarf, verfügbare Kapazität und Zusammenarbeit auswirken. Gemeinsam legen wir fest, wie diese Erkenntnisse in Ihre laufenden Entscheidungen einfließen und aktuell gehalten werden.

Ihre Mitwirkung: Ein Verantwortlicher im Unternehmen, der die Weiterführung trägt.
Ergebnis: Verantwortete Weiterführung und eine vereinbarte Überprüfung.

Zwei Personen, feste Rollen.

Über alle Phasen

John Alexander Bräuß führt das Mandat: Klärung, Entscheidungsvorbereitung, Gesamtbild. Wibke Severin verantwortet die Umsetzung: Arbeitspakete, Beteiligte, Fortschritt. Beide sind von der ersten Frage bis zur Verankerung dabei.

  • Entscheidungen werden für Inhaber und Führung so aufbereitet, dass sie getroffen werden können.
  • Zeitumfang und Beteiligte werden je Phase auftragsbezogen vereinbart.
  • Fortschritt wird gegen das vereinbarte Ziel geprüft, nicht gegen einen Bericht.
  • Externe Fachleute wie Steuerberater, Anwälte oder IT-Dienstleister werden eingebunden, wenn eine Maßnahme sie braucht.
  • Kosten und Nutzen der Zusammenarbeit selbst bleiben nachvollziehbar.
  • Was im Unternehmen offengelegt wird, bleibt vertraulich, während der Zusammenarbeit und danach.

Wofür wir nicht zuständig sind.

Abgrenzung

Diese Grenzen sind bewusst gezogen. Vor Beginn prüfen wir mögliche Interessenkonflikte, legen sie offen und nehmen einen Auftrag nur an, wenn sie zulässig und beherrschbar sind.

  • Keine Rechtsberatung
  • Keine Steuerberatung
  • Keine Unternehmensvermittlung und keine Transaktionsberatung
  • Kein Softwareverkauf und keine Beteiligung an Einführungsprojekten von Anbietern
  • Keine Mediatorenrolle im Sinne des Mediationsgesetzes: Wir arbeiten als Unternehmensberater im Auftrag des Unternehmens
  • Keine Schuldzuweisung an Mitarbeitende: Wiederkehrende Fehler sind für uns ein Hinweis auf organisatorische Bedingungen

Am Anfang steht keine Lösung. Am Anfang steht eine Einordnung.

Gespräch

In einem ersten vertraulichen Gespräch klären wir, ob Ihre Ausgangslage zu unserer Arbeit passt und welcher nächste Schritt sinnvoll ist.